Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Genusshof ist eine exklusive Feierlocation für Privat- und Business-Veranstaltungen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Genusshof, dem Hofcafé und dem Mysteryhof
(im Nachfolgenden Genusshof genannt) angebotenen Leistungen.
Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung (auch E-Mail) verbindlich.

Vertragsabschluss / Reservierung / Rechnung / Anzahlung

Nach entsprechender Anfrage oder nach einem persönlichen Beratungs- und Besichtigungstermin erstellen wir nach den jeweiligen Wünschen und Vorstellungen ein individuelles Angebot und übersenden dieses per E-Mail.
Sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt, kommt der Vertrag zustande.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Rechnung 7 Tage nach Erstellungsdatum fällig.
Alle Preise sind Endpreise inklusive der zum Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftung

Der Genusshof haftet nicht für unvermeidbare oder außergewöhnliche Behinderungen, die zu einer Verspätung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung führen.
Hierzu gehören unter anderem Naturgewalten, Stromausfall oder sonstige, nicht im Einflussbereich des Genusshofes liegenden Störungen, soweit diese nicht nachweislich vom Genusshof verschuldet werden. Warenannahmen, wie Torten oder Dekoartikel, für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt, allerdings übernimmt der Genusshof keine Haftung für eventuell beschädigte Anlieferung oder gar nicht vorhandene Pakete. Sollte die Feier aufgrund höherer Gewalt oder behördlich angeordneter Absage durch Epidemien oder ähnliches nicht auf dem Genusshof realisiert werden können, besteht gegenseitig kein Leistungsanspruch. Dieser kann nicht eingeklagt werden.

Haftpflicht / Nutzung der Räume

Es besteht für die Mitarbeiter des Genusshofes eine Haftpflichtversicherung, die Gefahren und Schäden, die Mitarbeiter des Genusshofes als Betreiber verschulden, abdeckt. Schäden, die am Gebäude, innen wie außen, durch einzelne Gäste verursacht werden, müssen auch von diesen privat ausgeglichen werden. Dies gilt gleichermaßen für Schäden am Inventar (Möbel, Technik, Kleininventar). Hier haften neben dem Verursacher auch der Veranstalter gesamtschuldnerisch. Nutzt der Kunde einen Stellplatz auf dem Parkplatz des Genusshofes, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande und der Genusshof haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Der Gebrauch von Konfetti oder anderen Werbefachartikeln in den Räumlichkeiten oder dem Außenbereich ist untersagt. Außergewöhnliche Verschmutzungen berechtigen den Genusshof zur Berechnung einer zusätzlichen Reinigungspauschale, die nach Aufwand berechnet wird.

Dekorationsmaterial

Gewünschtes Dekorationsmaterial oder sonstige eingebrachte Gegenstände sind vor Anbringung abzustimmen und nach der Veranstaltung unverzüglich rückstandslos zu entfernen. Der Genusshof übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

Stornierung / Personenzahlreduzierung

Bei einer kompletten Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren mit Eingang des Stornierungsschreibens fällig:

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
werden 50 Prozent der Auftragssumme fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungstermin
werden 75 Prozent der Auftragssumme fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag
werden 90 Prozent der Auftragssumme fällig.

Die vertraglich vereinbarte Personenzahl ist verbindlich, sofern nicht mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung an den Genusshof erfolgt. Eine Reduzierung ist nur bis maximal 10 Prozent der vereinbarten Personenzahl möglich. Es erfolgt dann eine entsprechende Reduzierung der von der Personenzahl abhängigen Kosten in Form einer Ausfallpauschale.
​​​​
Die Stornierungsgebühren sind auch zu Zeiten von Corona und anderen Pandemien und Epidemien zu zahlen, wenn kein ausdrückliches Veranstaltungsverbot per Rechtsverordnung am Tage der Stornierung für das gebuchte Veranstaltungsdatum besteht und der Genusshof sein Leistungsversprechen erfüllen kann.

Datenspeicherung / Datenschutz

Die für die Auftragsentwicklung notwendigen persönlichen Daten der Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hierfür ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Geltungsrecht / Gerichtsstandvereinbarung

Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Zwickau.

Änderung der AGB

Der Genusshof behält sich vor, diese AGBs jederzeit für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Salavatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An der Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.